Wussten Sie schon...?

Kur beantragen, Zuschuss sichern und auskurieren

Eine Kur stellt ein Therapieverfahren dar, das im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen stationär oder ambulant durchgeführt werden kann. Eine Kur beantragen stellt ein relativ leichtes Unterfangen dar.

Eine Kur kann dem Patienten vom behandelnden Arzt empfohlen werden. Diese kann der Prävention, der Rehabilitation oder aber auch der Symptom-Verminderung bei chronischen Erkrankungen dienen. Zudem soll eine Kur den Erfolg einer erfolgenden Behandlung unterstützen.

Um eine Kur beantragen zu können muss man sich an seinen behandelnden Arzt wenden, da nur er eine Kur attestieren darf. Da er den Krankheitsverlauf sowie alle individuellen Symptome des Patienten kennt, wird er eine erfolgsversprechende Kur und eventuell auch einen gut geeigneten Kurort empfehlen. Die Krankenkasse des Patienten informiert nicht nur über die Zuzahlungs-Regelungen, sondern hält auch die vom zuständigen Arzt auszufüllenden Antragsformulare bereit. Auch Informationen über alle Zuständigkeitsfragen sind bei der Krankenkasse erhältlich, sodass bürokratische Formfehler beim Ausfüllen des Kurantrags vermieden werden können.

Wer eine Kur beantragen will und bereits die ersten Schritte hierfür getätigt hat, sprich den Antrag bereits von seinem behandelnden Arzt hat ausfüllen lassen, der muss nur noch hoffen, dass der Kurantrag vom Sozialleistungsträger bewilligt wird. Dieser benötigt ein amtliches Gutachten darüber, dass die beantragte Kur tatsächlich notwendig ist. Auch wenn zumeist ein detaillierter Bericht des Hausarztes ausreicht, so werden die Patienten in einigen Fällen zusätzlich von einem Amtsarzt oder medizinischen Dienst untersucht. Allerdings werden dabei im Normalfall lediglich die Krankenakten mit dem bisherigen Krankheitsverlauf begutachtet. In vielen Fällen muss man zunächst damit rechnen, dass der Kurantrag vom Sozialleistungsträger abgelehnt wird. Hier lohnt es sich allerdings oftmals, einen Widerspruch einzulegen, in Folge dessen eine individuelle Begutachtung erfolgt. Diese führt nicht selten zu einer anschließenden Zusage.

Über die gesetzliche Sozialversicherung abgesicherte Personen haben in mehrjährigen Abständen einen Anspruch auf eine Kur, sodass sie in diesem Fall nur einen geringen Selbstbeteiligungsanteil zahlen müssen. Erwachsene bekommen täglich einen Zuschuss von bis zu 13 Euro, Kinder haben Anspruch auf bis zu 21 Euro täglich.

06.05.2010