Wussten Sie schon...?

Clever sparen durch vermögenswirksame Leistungen

Monat für Monat können Arbeitnehmer über vermögenswirksame Leistungen Extra-Geld vom Chef clever ansparen. Da es bis zu 40 Euro monatlich vom Chef dazugibt, lohnt sich dieser Sparvertrag durchaus.

Arbeitnehmer, die über vermögenswirksame Leistungen (VL) Extra-Geld vom Boss bekommen (bis zu 40 Euro monatlich), haben oft sogar einen Anspruch auf staatliche Förderung. Ob dies der Fall ist, steht im Tarifvertrag. Wenn dem so ist, muss nur noch ein Sparvertrag über diese Leistungen abgeschlossen werden und schon gibt es das Zusatzgeld vom Chef. Außerdem können die Sparer auch noch Extra-Zuschüsse vom Staat bekommen.

Auszubildende, Soldaten, Richter, Beamte und Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Meist nur als Anteil bekommen Teilzeitbeschäftigte diese Sparbemühungen ausgezahlt. Erst nach Ablauf der Probezeit bekommt derjenige die VL, der einen neuen Job angefangen hat. VL erhalten Rentner, Selbstständige und freie Mitarbeiter nicht. Abgeschlossen werden muss ein spezieller VL-Sparplan vom Arbeitnehmer, damit man in den Genuss vermögenswirksamer Leistungen kommt.

Die Arbeitnehmer überreichen ihrem Chef dann die Durchschrift des VL-Sparplans. Direkt in den Sparvertrag wird vom Chef dann die monatliche Sparrate überwiesen. Im Tarifvertrag ist meistens fixiert, in welcher Höhe die Zahlungen des Arbeitgebers erfolgen müssen. Dazu können die Personalstellen beziehungsweise der Betriebsrat Auskunft geben. Ein Kontrakt über vermögenswirksame Leistungen kann auch dann abgeschlossen werden, wenn es vom Chef kein Geld gibt. Um den VL-Betrag wird das Gehalt dann dementsprechend vermindert. Über sechs Jahre läuft dieser Sparvertrag. Erst nach einer Sperrfrist von höchstens einem Jahr hat der VL-Sparer dann freie Verfügung über das Geld.

Eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten diejenigen VL-Sparer, die sich für die Tilgung eines Bausparkredites, für Aktienfonds oder einen Bausparvertrag entscheiden. Dass das Einkommen während der siebenjährigen Sperrphase bei Ehepaaren nicht höher als 40.000 Euro beträgt (bei Ledigen 20.000), ist die Bedingung hinsichtlich der Aktienfonds. Auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro bekommen alle Sparer mit Aktienfondssparplänen 20% vom Staat ausgezahlt. Also sind die VL durchaus lohnenswert.

05.03.2010