Jeder Arbeitnehmer muss seine Abfindung versteuern
Wer sein Unternehmen verlässt und eine Abfindung erhält, ist sich häufig nicht über deren steuerliche Auswirkungen im Klaren. Doch als Arbeitnehmer ist man verpflichtet, seine Abfindung versteuern zu lassen.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie ihre Abfindung versteuern müssen. Die Gesetzeslage dazu hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert, was zu einer gewissen Verunsicherung geführt hat. Wer sich also die Frage stellt, ob er seine Abfindung versteuern muss und wie dieses zu geschehen hat, sollte zu diesem Thema über einige grundlegende Informationen verfügen. Doch auch für Arbeitgeber ist dieses Thema von Interesse, da eine später notwendige Versteuerung bei der Bestimmung der Abfindungshöhe berücksichtigt werden sollte.
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann daher in der Regel nicht eingeklagt werden und wird immer dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nicht mehr in Frage kommt. Die Kündigung ist daher in ihrer Höhe nicht festgelegt und bleibt Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Diese Art der Leistung an den Arbeitnehmer hat nach gültigem Recht immer steuerliche Auswirkungen.
In der Vergangenheit existierten Freibeträge unterschiedlicher Höhe, die allesamt vom Gesetzgeber gestrichen wurden, weshalb nun eine Besteuerung in voller Höhe der Abfindung erfolgt. Zur Anwendung kommt hier die Fünftelregelung des Einkommensteuergesetzes. Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Begünstigung, die grundsätzlich für alle außerordentlichen Einkünfte - und damit auch für Abfindungen – Gültigkeit hat. Es handelt sich hierbei um Einkünfte, die über mehrere Jahre hinweg erwirtschaftet wurden, steuerlich aber nur in einer Periode erfasst werden. Das Ziel der Fünftelregelung ist es, einen Ausgleich zu schaffen für eine sich sonst ergebende hohe Steuerprogression.
Erreicht wird dieses Ziel, indem der Steuersatz nicht für die gesamte Abfindung berechnet wird, sondern der Abfindungsbetrag durch fünf geteilt und erst danach der neue Steuersatz auf jeden der fünf kleineren Beträge angewandt wird. Durch dieses Vorgehen bei der Besteuerung sinkt der anzuwendende Steuersatz, da er sich nach dem kleineren, gefünftelten Betrag richtet. In der Summe ergibt sich in der Einkommensteuererklärung so eine niedrigere Steuerbelastung.
22.06.2010